Am 01.06.2016 berichtet die Rheinische Post, dass Arbeitsunfähigkeit wegen psychischer Leiden die Volkswirtschaft mit jährlich mehr als acht Milliarden Euro an Produktionsausfallkosten belastet. (Den Artikel finden sie hier)

Das Krankheitsbild "Burnout" legt seit Jahren zu. Der Gesetzgeber hat bereits im Juni 2013 reagiert und am 25.10.2013 das Arbeitsschutzgesetz geändert.

Der Stress am Arbeitsplatz muss nun mit einer Gefährdungsbeurteilung erfasst und dokumentiert werden. Sollte einer der Mitarbeiter aufgrund einer Burnout-Erkrankung ausfallen, kann dies unliebsame finanzielle Folgen mit sich führen. Geschäftsführer und teilweise Vorgesetzte und Arbeitnehmervertretung können hierbei auch persönlich haftbar gemacht werden.

Nähere Infos hierzu finden Sie hier: